
Lungentumore
Eine Geschwulst meint eine krankhafte Wucherung von Gewebe und kann auch allgemein als Tumor bezeichnet werden. Im Brustraum können Tumore an nahezu allen Strukturen auftreten: Luftröhre, Bronchien, Lunge, Rippenfell und im Zwischenraum der Lungen sowie der Brustwand.
Bei Tumoren muss zwischen relativ harmlosen gutartigen und andererseits bösartigen Tumoren unterschieden werden. Bösartige Tumoren wie zum Beispiel das Lungenkarzinom wachsen unkontrolliert ohne Organgrenzen zu beachten und streuen sog. Metastatsen in andere Organe (zum Beispiel Leber, Hirn, Knochen). Sie werden häufig auch als Krebs bezeichnet.
Die Behandlungsmöglichkeiten von Lungenkarzinomen konnten in den letzten Jahren entscheidend verbessert werden. Zunächst ist es aber entscheidend, die Art des Tumors zu identifizieren und die genaue Ausdehnung.
Hierzu müssen kleine Gewebeproben (zum Beispiel mittels Bronchoskopie) entnommen werden, damit der Pathologe unter dem Mikroskop anhand verschiedener Färbungen und Tests den genauen Tumortyp und besondere Eigenschaften feststellen kann. Andererseits müssen verschiedene bildgebende Verfahren (Ultraschall, Computertomographie, MRT etc.) eingesetzt werden um die Ausdehnung und das Stadium zu diagnostizieren.
Das Beschwerdebild ist anfangs oft wenig ausgeprägt, wenig spezifisch und nicht selten durch chronische Beeinträchtigungen (wie zum Beispiel COPD) überlagert. Deshalb gilt es besonders bei Patienten mit einem erhöhten Risikoprofil (vor allem Rauchen) besonders wachsam zu sein.
Neben der raschen und sorgfältigen Abklärung ist Erfahrung und besondere Expertise notwendig, um die mutmaßlich beste Therapie zusammen mit dem Patienten auszuwählen. Eine operative Therapie ist prinzipiell nur in begrenzten Stadien sinnvoll. Häufiger ist eine tumorspezifische Systemtherapie angezeigt, wobei das heutige Angebot weit über die klassische Chemotherapie hinausgeht und die Verträglichkeit meist sehr gut ist.
Bei bestimmten Konstellation ist auch eine ergänzende Strahlentherapie sinnvoll. Letztlich muss die Festlegung des Therapieregimes in Abstimmung aller prinzipiell beteiligten Professionen und unter besonderer Berücksichtigung des Patientenwunsches erfolgen.